Immobilien­recht

Das Immo­bilien­recht bildet einen Schw­er­punkt der Tätigkeit unser­er Notare. Wir beurkun­den nahezu täglich Grund­stück­skaufverträge und son­stige Über­tra­gungs- und Schenkungsverträge über Grund­stücke mit Ein- oder Mehrfam­i­lien­häusern, Eigen­tumswoh­nun­gen oder Gewer­beim­mo­bilien. Auch gestal­ten unsere Notare regelmäßig Teilungserk­lärun­gen nach dem Woh­nung­seigen­tums­ge­setz und beurkun­den sämtliche in Bauträger­pro­jek­ten notwendi­gen Verträge.

Unsere Notare ste­hen den Beteiligten im Immo­bilien­recht zudem bei der Beurkun­dung von Grund­schulden und son­sti­gen Grundp­fan­drecht­en zur Ver­fü­gung. Sie küm­mern sich um die Belas­tung oder Löschung von Grund­di­en­st­barkeit­en wie beispiel­sweise Wege- oder Leitungsrechte, die Bestel­lung von Nießbrauch­srecht­en und die Ein­räu­mung von Woh­nungsrecht­en. Aber auch die Begrün­dung, Löschung oder Über­tra­gung von Erb­bau­recht­en ist oft­mals Gegen­stand der Tätigkeit unser­er Notare.

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