Chancellery Dr. Schön » Tätigkeitsfelder » Immobilienrecht Notar
Das Immobilienrecht bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Notare. Wir beurkunden nahezu täglich Grundstückskaufverträge und sonstige Übertragungs- und Schenkungsverträge über Grundstücke mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder Gewerbeimmobilien. Auch gestalten unsere Notare regelmäßig Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz und beurkunden sämtliche in Bauträgerprojekten notwendigen Verträge.
Unsere Notare stehen den Beteiligten im Immobilienrecht zudem bei der Beurkundung von Grundschulden und sonstigen Grundpfandrechten zur Verfügung. Sie kümmern sich um die Belastung oder Löschung von Grunddienstbarkeiten wie beispielsweise Wege- oder Leitungsrechte, die Bestellung von Nießbrauchsrechten und die Einräumung von Wohnungsrechten. Aber auch die Begründung, Löschung oder Übertragung von Erbbaurechten ist oftmals Gegenstand der Tätigkeit unserer Notare.
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