Chancellery Dr. Schön » Tätigkeitsfelder » Handelsrecht
Wir betreuen unsere Mandanten in allen Bereichen des nationalen und internationalen Handelsrechts. Dies umfasst die Vertragsprüfung, die Vertragsgestaltung sowie die Vertragsabwicklung in zahlreichen Branchen aus Industrie und Gewerbe. Auch bildet die projektbegleitende Beratung unserer Mandanten im In- und Ausland, insbesondere bei komplexen Anlagenbauprojekten, einen Schwerpunkt unserer Arbeit im Handelsrecht.
Daneben sind die Prüfung sowie die Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen regelmäßig Gegenstand unserer Tätigkeit. In diesem Zusammenhang haben wir nicht nur die engen Vorgaben der nationalen Rechtsprechung im Blick, sondern legen auch viel Wert auf die Besonderheiten branchenspezifischer Regelungsinhalte. Ebenso gerne stehen wir unseren Mandanten bei der Prüfung sowie der Erstellung von Vertriebsstrukturen zur Verfügung – schwerpunktmäßig bei Handelsvertreter- und Vertriebshändlerverträgen — und beraten laufend zu allen Fragen der vertriebsrechtlichen Vertragsgestaltung.
Im Falle handelsrechtlicher Auseinandersetzungen mit Kunden oder Lieferanten begleiten wir unsere Mandanten von Beginn an – effektiv und lösungsorientiert. Auch wenn wir bei diesen Auseinandersetzungen stets die wirtschaftlichen Hintergründe und langfristigen Geschäftsbeziehungen der Beteiligten im Blick haben, kann die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens oftmals sinnvoll und zielführend sein. Wir vertreten unsere Mandanten bei Prozessen vor den ordentlichen Gerichten oder in Schiedsgerichtsverfahren und sind auch regelmäßig bei Verfahren im Ausland beteiligt — selbst oder durch Einbeziehung langjähriger und erfahrener Partner.
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