Chancellery Dr. Schön » Tätigkeitsfelder » Gesellschaftsrecht
Die Beratung und Vertretung durch unsere Rechtsanwälte im Gesellschaftsrecht erstreckt sich auf alle Phasen eines Unternehmens – von der Gründung bis hin zur Liquidation. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet dabei die Begleitung unserer Mandanten bei Unternehmenstransaktionen und ‑umstrukturierungen (M&A). Dies betrifft sowohl Transaktionen zur Umsetzung von Expansionsvorhaben als auch zur Regelung von Nachfolgeplanungen. Wir beraten sowohl Käufer als auch Verkäufer von Unternehmen und unterstützen unsere Mandanten sowohl im frühen Zeitpunkt der Erstellung einer Kauf- oder Verkaufsstruktur, bei der Durchführung der Due Diligence aber auch im Rahmen der Vertragserstellung und Vertragsverhandlung.
Die gesellschaftsrechtliche Beratung durch unsere Rechtsanwälte umfasst als weiteren Schwerpunkt die Unterstützung von Geschäftsführern, Gesellschaftern und Beiräten bei sämtlichen Fragen zur Ausgestaltung ihrer Tätigkeiten. Sowohl die Erarbeitung praxisgerechter Unternehmensverträge wie Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerdienstverträge sowie Geschäftsordnungen, aber auch die Handlungspflichten der Gesellschaftsorgane im Außenverhältnis sowie die satzungs- und gesetzeskonforme Zusammenarbeit der Organe untereinander sind oftmals Gegenstand unserer Beauftragung. Schließlich stellt die Beratung und Vertretung von Gesellschaftern mittelständischer Unternehmen in Auseinandersetzungen mit ihren Mitgesellschaftern eine regelmäßige Aufgabe unserer Rechtsanwälte dar – wenn nötig auch vor den ordentlichen Gerichten oder bei der Durchführung eines Schiedsverfahrens
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