Gesellschafts­recht

Die Beratung und Vertre­tung durch unsere Recht­san­wälte im Gesellschaft­srecht erstreckt sich auf alle Phasen eines Unternehmens – von der Grün­dung bis hin zur Liq­ui­da­tion. Einen Schw­er­punkt unser­er Tätigkeit bildet dabei die Begleitung unser­er Man­dan­ten bei Unternehmen­stransak­tio­nen und ‑umstruk­turierun­gen (M&A). Dies bet­rifft sowohl Transak­tio­nen zur Umset­zung von Expan­sionsvorhaben als auch zur Regelung von Nach­fol­ge­pla­nun­gen. Wir berat­en sowohl Käufer als auch Verkäufer von Unternehmen und unter­stützen unsere Man­dan­ten sowohl im frühen Zeit­punkt der Erstel­lung ein­er Kauf- oder Verkauf­sstruk­tur, bei der Durch­führung der Due Dili­gence aber auch im Rah­men der Ver­tragser­stel­lung und Vertragsverhandlung.

Die gesellschaft­srechtliche Beratung durch unsere Recht­san­wälte umfasst als weit­eren Schw­er­punkt die Unter­stützung von Geschäfts­führern, Gesellschaftern und Beiräten bei sämtlichen Fra­gen zur Aus­gestal­tung ihrer Tätigkeit­en. Sowohl die Erar­beitung prax­is­gerechter Unternehmensverträge wie Gesellschaftsverträge, Geschäfts­führer­di­en­stverträge sowie Geschäft­sor­d­nun­gen, aber auch die Hand­lungspflicht­en der Gesellschaft­sor­gane im Außen­ver­hält­nis sowie die satzungs- und geset­zeskon­forme Zusam­me­nar­beit der Organe untere­inan­der sind oft­mals Gegen­stand unser­er Beauf­tra­gung. Schließlich stellt die Beratung und Vertre­tung von Gesellschaftern mit­tel­ständis­ch­er Unternehmen in Auseinan­der­set­zun­gen mit ihren Mit­ge­sellschaftern eine regelmäßige Auf­gabe unser­er Recht­san­wälte dar – wenn nötig auch vor den ordentlichen Gericht­en oder bei der Durch­führung eines Schiedsverfahrens

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