Chancellery Dr. Schön » Tätigkeitsfelder » Gesellschaftsrecht Notar
Im Gesellschaftsrecht beraten und betreuen unsere Notare vorwiegend Unternehmen des Mittelstands und deren Gesellschafter. Die Tätigkeit in diesem Gebiet umfasst sowohl die Gründung von Gesellschaften — wie beispielsweise GmbH, GmbH & Co. KG oder Aktiengesellschaften — in deren Rahmen die Wahl der passenden Rechtsform und die Gestaltung eines ausgewogenen Gesellschaftsvertrages im Vordergrund stehen. Aber auch die Beurkundung von Satzungsänderungen und sonstiger Gesellschafterbeschlüsse sind regelmäßig Gegenstand der Amtsgeschäfte unserer Notare.
Einen weiteren Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht bildet die Beurkundung von Unternehmenskaufverträgen und sonstiger Verfügungen über Unternehmensanteile. Auch beurkunden unserer Notare häufig Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel) oder sonstige Umstrukturierungen. Schließlich entwerfen und beglaubigen unsere Notare im Gesellschaftsrecht nahezu täglich Handelsregisteranmeldungen, wie beispielsweise Bestellungen und Abberufungen von Geschäftsführern und Prokuristen, eintragungspflichtige Satzungsänderungen oder auch Änderungen inländischer Geschäftsanschriften.
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