Gesellschafts­recht

Im Gesellschaft­srecht berat­en und betreuen unsere Notare vor­wiegend Unternehmen des Mit­tel­stands und deren Gesellschafter. Die Tätigkeit in diesem Gebi­et umfasst sowohl die Grün­dung von Gesellschaften — wie beispiel­sweise GmbH, GmbH & Co. KG oder Aktienge­sellschaften — in deren Rah­men die Wahl der passenden Rechts­form und die Gestal­tung eines aus­ge­wo­ge­nen Gesellschaftsver­trages im Vorder­grund ste­hen. Aber auch die Beurkun­dung von Satzungsän­derun­gen und son­stiger Gesellschafterbeschlüsse sind regelmäßig Gegen­stand der Amts­geschäfte unser­er Notare.

Einen weit­eren Schw­er­punkt der notariellen Tätigkeit im Gesellschaft­srecht bildet die Beurkun­dung von Unternehmen­skaufverträ­gen und son­stiger Ver­fü­gun­gen über Unternehmen­san­teile. Auch beurkun­den unser­er Notare häu­fig Maß­nah­men nach dem Umwand­lungs­ge­setz (Ver­schmelzung, Spal­tung, Formwech­sel) oder son­stige Umstruk­turierun­gen. Schließlich entwer­fen und beglaubi­gen unsere Notare im Gesellschaft­srecht nahezu täglich Han­del­sreg­is­ter­an­mel­dun­gen, wie beispiel­sweise Bestel­lun­gen und Abberu­fun­gen von Geschäfts­führern und Prokuris­ten, ein­tra­gungspflichtige Satzungsän­derun­gen oder auch Änderun­gen inländis­ch­er Geschäftsanschriften.

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