Familienrecht

Gegen­stand der notariellen Tätigkeit im Fam­i­lien­recht sind ins­beson­dere Ehev­erträge. Dies umfasst sowohl vor­sor­gende Ehev­erträge vor ein­er Heirat oder während ein­er intak­ten Ehe, genau­so wie Krisen-Ehev­erträge, die Ehe­gat­ten erst in der schwieri­gen Phase ein­er ehe­lichen Krisen­si­t­u­a­tion einge­hen. Aber auch Tren­nungs- und Schei­dungs­fol­gen­vere­in­barun­gen sind regelmäßig Gegen­stand von Beurkun­dun­gen im Familienrecht.

Ein weit­er­er Schw­er­punkt der Tätigkeit unser­er Notare — im Grenzbere­ich zwis­chen dem Fam­i­lien- und Erbrecht — ist die Beurkun­dung von Vor­sorgevoll­macht­en und Patien­ten­ver­fü­gun­gen. Auch wenn diese Doku­mente mit­tler­weile von unter­schiedlich­sten Anbi­etern wie beispiel­sweise Banken, Kranken­häusern oder kar­i­ta­tiv­en Ver­bän­den zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, haben ins­beson­dere notariell beurkun­dete Voll­macht­en deut­liche Vorteile gegenüber Erk­lärun­gen der­ar­tiger Ein­rich­tun­gen. Schließlich ste­hen unsere Notare bei sämtlichen Fra­gen rund um das The­ma Adop­tion zur Ver­fü­gung — ganz gle­ich ob die Beteiligten eine Min­der­jähri­ge­nadop­tion oder Volljähri­ge­nadop­tion wünschen.

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