Chancellery Dr. Schön » Tätigkeitsfelder » Familienrecht Notar
Gegenstand der notariellen Tätigkeit im Familienrecht sind insbesondere Eheverträge. Dies umfasst sowohl vorsorgende Eheverträge vor einer Heirat oder während einer intakten Ehe, genauso wie Krisen-Eheverträge, die Ehegatten erst in der schwierigen Phase einer ehelichen Krisensituation eingehen. Aber auch Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sind regelmäßig Gegenstand von Beurkundungen im Familienrecht.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Notare — im Grenzbereich zwischen dem Familien- und Erbrecht — ist die Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Auch wenn diese Dokumente mittlerweile von unterschiedlichsten Anbietern wie beispielsweise Banken, Krankenhäusern oder karitativen Verbänden zur Verfügung gestellt werden, haben insbesondere notariell beurkundete Vollmachten deutliche Vorteile gegenüber Erklärungen derartiger Einrichtungen. Schließlich stehen unsere Notare bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Adoption zur Verfügung — ganz gleich ob die Beteiligten eine Minderjährigenadoption oder Volljährigenadoption wünschen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit dem 1. Oktober 2025 wurden die Rechtsanwalts- und Notaraufgaben unserer Partnerschaftsgesellschaft von unserem Partner
Rechtsanwalt und Notar Tim Holzhauer
übernommen. Die Kanzleiadresse von Herrn Holzhauer lautet seit dem 01.10.2025:
RSM Ebner Stolz
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Hohler Weg 3, 57072 Siegen
0271 66 0 56 11
Tim.Holzhauer@ebnerstolz.de
www.ebnerstolz.de
Die Partnerschaftsgesellschaft Dr. Schön Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB wurde mit Wirkung vom Ablauf des 30. September 2025 aufgelöst. Die Büroräume St.-Johann-Straße 27 in Siegen wurden geschlossen. Die Erreichbarkeit der aufgelösten Partnerschaft ist über Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Andreas Schön per Telefon (0271 31 36 34 0) und per E-Mail (a.schoen@dr.schoen-siegen.de) im Interesse der Abwicklung bestehender Aufgaben sichergestellt. Neue Anliegen Ihrerseits können nicht mehr von der aufgelösten Dr. Schön Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB übernommen werden.
Herr Dr. Sebastian Link wechselt ab Beginn des Jahres 2026 in eine Anstellung in ein Industrieunternehmen und ist seit dem 01.10.2025 nicht weiter als Notar und Rechtsanwalt allgemein tätig.