Chancellery Dr. Schön » Tätigkeitsfelder » Familienrecht Notar
Gegenstand der notariellen Tätigkeit im Familienrecht sind insbesondere Eheverträge. Dies umfasst sowohl vorsorgende Eheverträge vor einer Heirat oder während einer intakten Ehe, genauso wie Krisen-Eheverträge, die Ehegatten erst in der schwierigen Phase einer ehelichen Krisensituation eingehen. Aber auch Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sind regelmäßig Gegenstand von Beurkundungen im Familienrecht.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Notare — im Grenzbereich zwischen dem Familien- und Erbrecht — ist die Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Auch wenn diese Dokumente mittlerweile von unterschiedlichsten Anbietern wie beispielsweise Banken, Krankenhäusern oder karitativen Verbänden zur Verfügung gestellt werden, haben insbesondere notariell beurkundete Vollmachten deutliche Vorteile gegenüber Erklärungen derartiger Einrichtungen. Schließlich stehen unsere Notare bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Adoption zur Verfügung — ganz gleich ob die Beteiligten eine Minderjährigenadoption oder Volljährigenadoption wünschen.
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