Erbrecht

Die notarielle Tätigkeit im Erbrecht umfasst im Kern­bere­ich die Gestal­tung let­ztwilliger Ver­fü­gun­gen. Unsere Notare ste­hen in diesem Bere­ich bei der Gestal­tung von Einzel­tes­ta­menten, gemein­schaftlichen Tes­ta­menten unter Ehe­gat­ten oder auch bei der Erstel­lung von Erb­verträ­gen zwis­chen nicht ver­heirateten Per­so­n­en zur Ver­fü­gung — oft­mals in Kom­bi­na­tion mit lebzeit­i­gen Über­tra­gun­gen oder als Teil der Gestal­tung ein­er Unternehmen­snach­folge. Aber auch Pflicht­teil­srechte Drit­ter sind bei let­ztwilli­gen Ver­fü­gun­gen regelmäßig ein wichtiger Gegen­stand der Urkunde.

Daneben ste­hen unsere Notare im Erbrecht Rechtssuchen­den bei allen Fra­gen rund um das The­ma Erbauss­chla­gung zur Seite. Dies bet­rifft sowohl die Voraus­set­zun­gen ein­er Erbauss­chla­gung als auch deren Fol­gen. Schließlich beurkun­den unsere Notare in vie­len Fällen Anträge auf Erteilung eines Erb­scheins oder — und dies in zunehmender Anzahl bei vorhan­den­em Aus­landsver­mö­gen — Anträge auf Ausstel­lung eines Europäis­chen Nachlasszeugnisses.

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