Chancellery Dr. Schön » Tätigkeitsfelder » Erbrecht Notar
Die notarielle Tätigkeit im Erbrecht umfasst im Kernbereich die Gestaltung letztwilliger Verfügungen. Unsere Notare stehen in diesem Bereich bei der Gestaltung von Einzeltestamenten, gemeinschaftlichen Testamenten unter Ehegatten oder auch bei der Erstellung von Erbverträgen zwischen nicht verheirateten Personen zur Verfügung — oftmals in Kombination mit lebzeitigen Übertragungen oder als Teil der Gestaltung einer Unternehmensnachfolge. Aber auch Pflichtteilsrechte Dritter sind bei letztwilligen Verfügungen regelmäßig ein wichtiger Gegenstand der Urkunde.
Daneben stehen unsere Notare im Erbrecht Rechtssuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Erbausschlagung zur Seite. Dies betrifft sowohl die Voraussetzungen einer Erbausschlagung als auch deren Folgen. Schließlich beurkunden unsere Notare in vielen Fällen Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder — und dies in zunehmender Anzahl bei vorhandenem Auslandsvermögen — Anträge auf Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses.
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