Handelsrecht

Wir betreuen unsere Man­dan­ten in allen Bere­ichen des nationalen und inter­na­tionalen Han­del­srechts. Dies umfasst die Ver­tragsprü­fung, die Ver­trags­gestal­tung sowie die Ver­tragsab­wick­lung in zahlre­ichen Branchen aus Indus­trie und Gewerbe. Auch bildet die pro­jek­t­be­glei­t­ende Beratung unser­er Man­dan­ten im In- und Aus­land, ins­beson­dere bei kom­plex­en Anla­gen­baupro­jek­ten, einen Schw­er­punkt unser­er Arbeit im Handelsrecht.

Daneben sind die Prü­fung sowie die Erstel­lung All­ge­mein­er Geschäfts­be­din­gun­gen regelmäßig Gegen­stand unser­er Tätigkeit. In diesem Zusam­men­hang haben wir nicht nur die engen Vor­gaben der nationalen Recht­sprechung im Blick, son­dern leg­en auch viel Wert auf die Beson­der­heit­en branchen­spez­i­fis­ch­er Regelungsin­halte. Eben­so gerne ste­hen wir unseren Man­dan­ten bei der Prü­fung sowie der Erstel­lung von Ver­trieb­sstruk­turen zur Ver­fü­gung – schw­er­punk­t­mäßig bei Han­delsvertreter- und Ver­trieb­shändlerverträ­gen — und berat­en laufend zu allen Fra­gen der ver­trieb­srechtlichen Vertragsgestaltung.

Im Falle han­del­srechtlich­er Auseinan­der­set­zun­gen mit Kun­den oder Liefer­an­ten begleit­en wir unsere Man­dan­ten von Beginn an – effek­tiv und lösung­sori­en­tiert. Auch wenn wir bei diesen Auseinan­der­set­zun­gen stets die wirtschaftlichen Hin­ter­gründe und langfristi­gen Geschäfts­beziehun­gen der Beteiligten im Blick haben, kann die Durch­führung eines gerichtlichen Ver­fahrens oft­mals sin­nvoll und zielführend sein. Wir vertreten unsere Man­dan­ten bei Prozessen vor den ordentlichen Gericht­en oder in Schieds­gerichtsver­fahren und sind auch regelmäßig bei Ver­fahren im Aus­land beteiligt — selb­st oder durch Ein­beziehung langjähriger und erfahren­er Partner.

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