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Dr. Andreas Schön ist als Rechtsanwalt und Notar tätig. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit als Rechtsanwalt liegt auf der Beratung und Vertretung mittelständischer Unternehmen sowie deren Gesellschafter in allen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Aber auch Privatpersonen vertrauen regelmäßig seinem umfangreichen Wissen und seiner Erfahrung als Rechtsanwalt.
Neben den Aufgaben als Rechtsanwalt ist Dr. Andreas Schön auch als Notar tätig. Mit seiner Expertise im notariellen Bereich steht er bei allen beurkundungsrelevanten Sachverhalten des Gesellschaftsrechts, des Immobilienrechts sowie des Erbrechts zur Verfügung. Daneben berät und betreut er Rechtsuchende als Notar auch bei familienrechtlichen Fragestellungen.
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