Dr. Andreas Schön

Rechtsanwalt und Notar, Partner

Dr. Andreas Schön ist als Recht­san­walt und Notar tätig. Ein Schw­er­punkt sein­er Arbeit als Recht­san­walt liegt auf der Beratung und Vertre­tung mit­tel­ständis­ch­er Unternehmen sowie deren Gesellschafter in allen Gebi­eten des Wirtschaft­srechts. Aber auch Pri­vat­per­so­n­en ver­trauen regelmäßig seinem umfan­gre­ichen Wis­sen und sein­er Erfahrung als Rechtsanwalt.

Neben den Auf­gaben als Recht­san­walt ist Dr. Andreas Schön auch als Notar tätig. Mit sein­er Exper­tise im notariellen Bere­ich ste­ht er bei allen beurkun­dungsrel­e­van­ten Sachver­hal­ten des Gesellschaft­srechts, des Immo­bilien­rechts sowie des Erbrechts zur Ver­fü­gung. Daneben berät und betreut er Recht­suchende als Notar auch bei fam­i­lien­rechtlichen Fragestellungen.

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